Aufgehoben: Altershöchstgrenze für Chikungunya-Impfung

(kib) Mit dem Chikungunya-Impfstoff Ixchiq können sich nun auch Erwachsene ab 65 Jahren impfen lassen. Das teilt der Zulassungsinhaber mit. Nach wie vor gilt allerdings: Vor der Impfung muss eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung getroffen werden.

23.09.2025

Hand hält Spritze und Impfvial mit Aufschrift „Vaccine und Chikungunya“
© Foto: kitsawet / stock.adobe.com
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Mit einem Rote-Hand-Brief zu Ixchiq informiert die Valneva Austria GmbH über die Aufhebung der vorübergehenden Kontraindikation bei Erwachsenen ab 65 Jahren. Gleichzeitig warnt der Zulassungsinhaber vor schweren Nebenwirkungen, einschließlich Enzephalitis.

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Individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung

Die STIKO, Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, empfiehlt die Impfung seit Juli 2025 als Reiseimpfung, wenn Personen in ein Gebiet mit einem aktuellen Chikungunya-Ausbruch reisen. 

Wie der Zulassungsinhaber nun mitteilt, sollte der Impfstoff nur bei erheblichem Risiko für eine Chikungunya-Infektion und nach sorgfältiger, individueller Nutzen-Risiko Abwägung verabreicht werden - unabhängig vom Alter.

Insbesondere bei Personen ab 65 Jahren und bei Personen mit Begleiterkrankungen wurden schwerwiegende Nebenwirkungen beobachtet, unter anderem auch Chikungunya-ähnliche Nebenwirkungen. Diese gingen mit einer Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands, einer Verschlimmerung chronischer Erkrankungen sowie mit kardialen und neurologischen Ereignissen einher, die zu Krankenhausaufenthalten und in einigen wenigen Fällen zum Tod führten.

Darüber hinaus wurden nach der Verabreichung des Impfstoffes Fälle von Enzephalitis gemeldet, darunter auch ein Fall mit tödlichem Ausgang. Geimpfte Personen sollten bei Symptomen einer Enzephalitis umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen.  

Der Impfstoff

Ixchiq ist in der Europäischen Union seit dem 28. Juni 2024 für die aktive Immunisierung zur Vorbeugung einer durch das Chikungunya-Virus (CHIKV) verursachten Erkrankung bei Personen ab 18 Jahren zugelassen. Die Zulassung wurde später auf Jugendliche ab 12 Jahren ausgeweitet.

Der Impfstoff enthält lebendes, abgeschwächtes CHIKV des Stamms Δ5nsP3. Im Mai 2025 wurde die Anwendung nach Berichten über schwerwiegende Nebenwirkungen nach der Impfung vorübergehend für Personen ab 65 Jahren kontraindiziert. Nun liegen die Ergebnisse einer EU-weiten Überprüfung durch die Europäische Arzneimittelagentur vor. Diese lassen eine Aufhebung der Kontraindikation zu.

Bestehende Kontraindiaktionen

Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression infolge einer Erkrankung oder medikamentösen Behandlung dürfen unabhängig vom Alter auf gar keinen Fall geimpft werden.

Zudem sollte der Impfstoff nicht gleichzeitig mit anderen Impfstoffen verabreicht werden. Wie es in der Mitteilung heißt,  stehen derzeit keine Daten zur Sicherheit und Immunogenität bei gleichzeitiger Gabe mit anderen Impfstoffen zur Verfügung.

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

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