BMG konkretisiert Pläne für PTA-Vertretungsbefugnis

(cnie) Keine Honorarerhöhung, dafür Vertretungsbefugnisse für qualifizierte PTA. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Maßnahmenübersicht zur geplanten Apothekenreform zusammengestellt. Was Sie zur Weiterqualifizierung von PTA, zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und zur vereinfachten Ausgangsstoffprüfung wissen müssen, hat DAS PTA MAGAZIN zusammengestellt.

aktualisiert am 22.10.2025

17.10.2025

6 Puzzleteile mti dem Wort Reform
© Foto: GoodIdeas / stock.adobe.com
Anzeige

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen ersten Referentenentwurf für das geplante Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) vorgelegt. Was beinhaltet dieser?

Aktueller Podcast

Wann dürfen PTA die Apothekenleitung vertreten?

Mit einer zweijährigen berufsbegleitenden Weiterqualifizierung soll es PTA zukünftig möglich sein, die Apothekenleitung zeitlich begrenzt zu vertreten. Das soll nicht länger als 20 Tage im Jahr möglich sein, und zwar höchstens an je zehn zusammenhängenden Tagen.

Das gilt nur für Apotheken, in denen PTA bereits ohne Beaufsichtigung arbeiten und nicht für spezialisierte Apotheken (z. B. Zytostatikaherstellung). Das Curriculum für die Weiterqualifizierung legt die Bundesapothekerkammer fest.

PTA-Vertretungsbefugnis: Gemischtes Feedback

Die Reaktionen seitens der Berufsvertretungen der PTA und der Apothekerinnen und Apotheker fallen gemischt aus. Während der BVPta die Pläne begrüßt, sieht die Abda darin eine Gefahr für eine umfassende Arzneimittelversorgung in Deutschland. Wir haben die Stellungnahmen für Sie zusammengefasst.

Was ändert sich in der Rezeptur?

Für effizientere Betriebsabläufe sollen die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln/Ausgangsstoffen vereinfacht werden. Dazu plant das BMG, dass Labore für eine Überprüfung von Arzneimitteln/Ausgangsstoffen in Zukunft nur noch an einem Standort innerhalb eines Filialverbundes vorhanden sein müssen. Die Prüfung kann an diesem Ort für alle Apotheken eines Filialverbundes erfolgen.

Welche Präventionsaufgaben soll die Vor-Ort-Apotheke übernehmen?

Zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und tabakassoziierten Erkrankungen will das BMG gesetzlich neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) festlegen. Weitere pDL, (ärztlich verordnetes Medikationsmanagement, korrekte Anwendung von Autoinjektoren) sollen folgen. pDL sollen künftig ärztlich verordnet werden können.

Wie wird der Austausch von Rabattarzneimitteln erleichtert?

Öffentliche Apotheken sollen künftig ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, falls das rabattierte Arzneimittel weder in der Apotheke noch beim Großhandel vorhanden ist. Diese Regelung wird zunächst zeitlich befristet und soll im Anschluss auf ihre Kostenwirkung für die GKV überprüft werden.

Wann ist die Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne Rezept erlaubt?

Approbierte sollen künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen, und zwar: 

bei bekannter Langzeitmedikation. Erlaubt wird eine einmalige Abgabe der kleinsten Packung unter der Voraussetzung einer bekannten Verordnung über vier Quartale, sofern die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Ob die Voraussetzung einer Verordnung über vier Quartale vorliegt, soll in der Regel anhand vorhandener ePA-Einträge überprüft werden.

bei akuten, unkomplizierten Formen bestimmter Erkrankungen. Welche Krankheiten das genau betrifft und wie das Vorgehen rechtlich abgesichert sein wird, muss noch festgelegt werden. Die Abgabe erfolgt auf Selbstzahlerbasis.

Was ändert sich beim Apothekenhonorar?

Die Abda fordert eine Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro. Doch das BMG geht andere Wege: Als neues Element der Apothekenvergütung wird eine Verhandlungslösung etabliert. Der Deutsche Apothekerverband soll zukünftig die Apothekenvergütung mit dem GKV-Spitzenverband selbst verhandeln.

Quelle: BMG

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *