Daridorexant darf langfristig verordnet werden

(kib) Ab sofort darf Daridorexant zur Therapie von anhaltenden Schlafstörungen ohne zeitliche Einschränkung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Arzneimittelrichtlinie wurde dahingehend geändert.

15.11.2023

Mann und Frau, beide schlafend und schnarchend, im Bett
© Foto: Jürgen Fälchle / Generated with AI / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Durch die Änderung der Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika ist die Verordnung der Therapie mit Daridorexant (QUVIVIQ) nicht mehr auf die Kurzzeittherapie beschränkt und regelhaft auf Kassenrezept möglich. Vorausgegangen war ein einstimmiger Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 17. August 2023, der nun mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. 

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Für chronisch Schlafgestörte

Daridorexant ist ein schlaffördernder Wirkstoff. Er hemmt die Wirkung des im Gehirn gebildeten, wachmachenden Neuropeptids Orexin und verringert übermäßige nächtliche Wecksignale. Dabei bindet er an zwei verschiedene Arten von Orexin-Rezeptoren, weshalb er auch als dualer Orexin-Rezeptor-Antagonist (DORA) bezeichnet wird.

Nach Mitteilung des Herstellers ist der Wirkstoff die einzige Therapieoption, die auch für eine chronische Behandlung der Insomnie verordnet und dessen Anwendung bei Patientinnen und Patienten mit chronischer Insomnie über eine Anwendungsdauer von vier Wochen hinaus in Betracht gezogen werden kann. Andere verschreibungspflichtige Schlafmittel seien alle regelhaft nur für eine Kurzzeittherapie von bis zu 28 Tagen verordnungsfähig, insbesondere aufgrund des Abhängigkeitsrisikos. 

Quelle: DAS PTA MAGAZIN, GCI Health

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