Doxylamin: Für Kinder mit Schlafstörungen nur noch auf Rezept

(kib) Mit Beginn des nächsten Jahres werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Doxylamin verschreibungspflichtig, sofern sie sind zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zugelassen sind.

20.12.2018

Schlafendes Kind
© Foto: luna / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Grundlage hierfür ist eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der der Bundesrat am 21. September 2018 zugestimmt hatte und die im Anschluss daran auch im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden war.

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In Deutschland ist von dieser Änderung lediglich der Doxylamin-Saft Sedaplus® betroffen. In der Lauer-Taxe wird er bereits als verschreibungspflichtig geführt. Noch vorhandene Bestände mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ (betroffene Chargen: 2687600, 2724700, 2777200 Sedaplus® Saft 100 g, 200 g) ruft der Hersteller CNP Pharma GmbH zurück. Apotheken erhalten eine Gutschrift.

Quelle: Gelbe Liste, Bundesrat, AMK

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