Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel 2023/2024

(kib) Lieferengpässe wie im vergangenen Herbst/Winter sollen nicht wieder vorkommen. Helfen soll eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel. Eine aktualisierte Version hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nun veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01. Dezember.

06.11.2023

Kind nimmt mit Spritze Fiebersaft ein
© Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt (Symbolbild mit Fotomodell)
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Die Dringlichkeitsliste wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit erstellt. Sie enthält wichtige Arzneimittel für Kinder, die in der kommenden Infektionssaison möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen (DAS PTA MAGAZIN berichtete).

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Derzeit Entwarnung bei Antibiotika

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mitteilt, ist derzeit die Versorgung mit Antibiotika grundsätzlich gesichert. Die Entwicklung der anstehenden Infektionssaison könne allerdings nicht abgeschätzt werden, sodass einzelne Engpässe nicht vollständig ausgeschlossen werden könnten.

PZN-basierte Liste

Im Gegensatz zur ersten Version der Liste ist die jetzige Version PZN-basiert. Sie ist als PDF oder als csv-Datei herunterladbar. Die csv-Datei enthält alle aktuell zugelassenen Fertigarzneimittel, die einen Wirkstoff in der aufgeführten Darreichungsform der Dringlichkeitsliste aufweisen, unabhängig vom Vermarktungsstatus. Sofern eine PZN vergeben ist, ist auch diese angegeben. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, heißt es auf der Seite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Knapp 350 Arzneimittel

Die Liste umfasst knapp 350 Arzneimittel, darunter vor allem Antibiotika-Säfte beziehungsweise Trockensäfte mit Amoxicillin (solo und mit Clavulansäure) sowie eine Reihe weiterer Antibiotika. Darüber hinaus listet sie zum Beispiel Schmerz- und Fiebersäfte sowie Zäpfchen mit Ibuprofen und Paracetamol und Asthmamedikamente. Auch abschwellend wirkende Nasalia mit Xylometazolin oder Oxymetazolin finden sich auf der Liste wieder.

Im Falle eines Versorgungsmangels gelten für die gelisteten Arzneimittel erweiterte Austauschregeln. Das Apothekenteam kann diese gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, austauschen, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht verfügbar ist. Eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ist für diesen eng begrenzten Austausch von Arzneimitteln nicht erforderlich.

Der Austausch ist ab Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes möglich. Die Dringlichkeitsliste gilt damit voraussichtlich ab 01. Dezember 2023.

Quelle: BfArM, PZ

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