Festbeträge für bestimmte Arzneimittel ausgesetzt

(heib/mn/kib) Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV hat erneut die Aussetzung von Festbeträgen bei bestimmten Arzneimitteln für Kinder beschlossen. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres.

16.05.2023

Mutter legt krankem Kind Hand auf die Stirn
© Foto: Tomsickova / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Nach wie vor fehlt es an vielen Arzneimitteln, gerade für Kinder. Aufgrund der weiter angespannten Situation hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, in zehn Festbetragsgruppen die Festbeträge für bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, vom 15.06.2023 bis zum 31.12.2023 auszusetzen. Das teilte der GKV-Spitzenverband auf Anfrage der Ärzte Zeitung mit.

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Die Festbeträge für insgesamt 180 Kinderarzneimittel waren bereits im Februar 2023 für drei Monate komplett ausgesetzt worden. Mit der erneuten Aussetzung sollen angesichts der angespannten Versorgungslage bei diesen zur Anwendung bei Kindern vorgesehenen Arzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen vermieden werden.

Die Aussetzung bis Ende des Jahres betrifft Fertigarzneimittel aus folgenden Festbetragsgruppen:

  • Amoxicillin (Gruppe 2) - Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Cefalosporine (Gruppe 1) - Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Cefalosporine (Gruppe 2) - Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Cefalosporine (Gruppe 3) - Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Ibuprofen (Gruppe 1B) - Sirup, Suspension zum Einnehmen
  • Makrolide, neuere (Gruppe 1) - Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Paracetamol (Gruppe 1B) - Lösung zum Einnehmen, Sirup
  • Paracetamol (Gruppe 2) - Suppositorien (<500 mg)
  • Phenoxymethylpenicillin (Gruppe 2) - Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
  • Sulfamethoxazol und Trimethoprim (Gruppe 2) - Suspension zum Einnehmen

Quelle: Ärzte Zeitung

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