Grünes Licht für assistierte Telemedizin
Was jetzt noch fehlt sind die Unterschrift seitens des GKV-Spitzenverbandes sowie die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit. Beides gilt jedoch als Formsache, da die Vertragsinhalte bereits bekannt sind.
Einer Einführung der freiwilligen Leistung in Apotheken ab dem 1. Juli 2026 steht daher nichts mehr im Wege.
Mehrwert für Patienten und das Gesundheitssystem
Die freiwillige Leistung richtet sich primär an Menschen, die allein nicht in der Lage sind, eine ärztliche Videosprechstunde durchzuführen. Durch das neue Angebot wird die Rolle der Apotheke als Lotse im Gesundheitswesen gestärkt. Gleichzeitig entlastet es Arztpraxen und bietet Menschen in ländlichen Regionen einen schnelleren Zugang zu medizinischer Expertise.
Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung