Hessen: Apothekerkammer reagiert auf KV-Vorschlag

„Wer braucht noch Apotheken?", fragte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen am 9. Juni. Die Antwort der Landesapothekerkammer Hessen ließ nicht lange auf sich warten: Die Vertreter der Apotheken in Hessen kontern mit einem Faktencheck und betonen einen respektvollen Umgang zwischen allen Heilberufen auf Augenhöhe.

von Christoph Niekamp
11.06.2026

links: Dr. Christian Ude, LAK Hessen Präsidentin
rechts: Dr. Schamim Eckert, LAK Hessen Vizepräsidentin
© Foto: Landesapothekerkammer Hessen
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"Apotheken vor Ort sicheren die Arzneimittelversorgung wohnortnah und rund um die Uhr", schreibt die Landesapothekerkamme Hessen (LAK Hessen) in einem Statement am Mittwoch, 10. Juni. Weder Versandhandel noch Drogerien könnten die verlässliche Kombination aus pharmazeutischer Prüfung, persönlicher Beratung, qualitätsgesicherter Lagerung und unmittelbarer Verfügbarkeit ersetzen.

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Denn genau das war der Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen): Apotheken abschaffen und Medikamente über Drogeriemärkte und den Onlineversandhandel abgeben.

Austausch auf Augenhöhe

Das pharmazeutische Personal in Apotheken prüft Arzneimittelverordnungen und klärt Unstimmigkeiten bei Bedarf mit Ärztinnen und Ärzten. Dazu gehöre ein respektvoller Austausch auf Augenhöhe zwischen allen Heilberufen. Interprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit sei für die hessische Apothekerschaft schon lange gelebte Praxis, heißt es in dem Statement.

Wir arbeiten mit allen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen auf Augenhöhe. Für mich als Apotheker und Präsident der LAK Hessen ist ein respektvoller Umgang zwischen den Angehörigen der Heilberufe wichtig und nicht verhandelbar.Dr. Christian Ude, Präsident der Landesapothekerkammer Hessen

Faktencheck: Wo Apotheken das System seit Jahren entlasten

Die LAK Hessen listet vier Fakten auf, die zeigen, an welchen Stellen Apotheken das Gesundheitssystem entlasten.

  • Apotheken sind ein stabiler Ausgabenblock für die GKV: Nach Angaben der ABDA entfallen auf Apotheken und ihre Leistungen etwa 1,7 % der GKV-Gesamtausgaben (Stand: 2025).
  • Apotheken leisten einen direkten Sparbeitrag für die GKV: Für GKV-Verordnungen gewähren Apotheken den Krankenkassen einen gesetzlich vorgesehenen Abschlag (Apothekenabschlag) in Milliardenhöhe.
  • Apotheken heben Wirtschaftlichkeitspotenziale für die GKV: Apotheken leisten durch die Umsetzung von Rabattverträgen einen wichtigen Beitrag für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung und stellen bei Lieferengpässen eine verlässliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher.
  • Apotheken übernehmen Inkassopflichten für die GKV: Gesetzliche Erhöhungen von Zuzahlungen bedeuten in Apotheken einen spürbaren Mehraufwand im Inkasso und in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, insbesondere in der Einführungsphase. Gleichzeitig steigen mit neuen und dynamisierten Herstellerabschlägen der Umsetzungsaufwand und das finanzielle Risiko für Apotheken als Abrechnungs- und Inkassostelle.

„Wer Apothekenstrukturen schwächt, riskiert Folgekosten an anderer Stelle. Wir setzen uns dafür ein, dass Apothekenteams wirtschaftlich tragfähig arbeiten und neue Aufgaben in der Versorgung verlässlich umsetzen können“, macht auch Dr. Schamim Eckert, Vizepräsidentin der LAK Hessen, deutlich.

Quelle: Landesapothekerkammer Hessen / Abda

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