Hilfsmittelzuzahlung: 15 Euro erst ab 2027

Die Zuzahlungsobergrenze für Hilfsmittel steigt auf 15 Euro. Nicht genau festgelegt war allerdings, ob die Erhöhung bereits jetzt oder erst ab dem kommenden Jahr gilt. Das zuständige Bundesgesundheitsministerium hat nun für Klarheit gesorgt.

von Christoph Niekamp
24.08.2026

Bezahlvorgang am HV in der Apotheke
© Foto: Dragana Gordic / stock.adobe.com
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  • Das GKV-BStabG führte zu Verwirrung über das Inkrafttreten der neuen Zuzahlungsobergrenze von 15 Euro für Hilfsmittel.
  • Obwohl gesetzlich anders formuliert, stellt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klar, dass diese Hilfsmittelzuzahlung erst ab dem 1. Januar 2027 gelten soll.
  • Krankenkassen fordern die erhöhte Zuzahlung bis zur gesetzlichen Korrektur vorläufig nicht ein.

Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Kraft getreten. Während einige Änderungen sofort in Kraft getreten sind (Homöopathie und Cannabisblüten werden nicht mehr von der GKV bezahlt), treten andere Punkte erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. So steigt der Apothekenzuschlag und auch die Zuzahlungsobergrenze für Rx-Arzneimittel zum Jahreswechsel.

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Zuzahlungsobergrenze steigt auf 15 Euro

Auch die Erhöhung der Zuzahlung für alle Hilfsmittel (z. B. Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle, Inkontinenzprodukte) ist im GKV-BStabG festgelegt. Demnach steigt die Zuzahlungsobergrenze von bisher maximal zehn Euro auf maximal 15 Euro. Was im Gesetz fehlt ist ein Datum für das Inkrafttreten der Erhöhung. Theoretisch gilt die neue Zuzahlungsobergrenze seit 30. Juli.

Was sagt das Ministerium dazu?

Dem Bundesministerium für Gesundheit ist bekannt, dass die Inkrafttretensregelung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bezüglich der Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel fehlerhaft ist.
BMG-Sprecher

Anders als es im Gesetzestext steht, sollte die Anpassung – analog zu den übrigen Zuzahlungen – erst zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Das BMG will diese Regelung deshalb in einem weiteren Gesetz korrigieren.

Keine Nachforderung der Kassen

Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen informiert, die Zuzahlungserhöhung bis zum Ende des Jahres nicht einzufordern. "Das BMG nimmt an, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden dieses pragmatische Vorgehen im Vorgriff auf die gesetzliche Korrektur mittragen", erklärt ein Sprecher des BMG gegenüber DAS PTA MAGAZIN.

Die Abda hat nach eigenen Angaben bereits Ende Juli die die Landesapothekerverbände darüber informiert, dass die Erhöhung erst zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Die Softwarehäuser haben die Information ebenfalls bekommen.

Quelle: Abda / BMG

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