Hitzewelle: Regeln für den Arbeitsschutz

Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius greifen im Apothekenalltag spezifische Arbeitsschutzregeln. Minou Hansen, Rechtsanwältin der Apothekengewerkschaft Adexa, erläutert, welche Maßnahmen Arbeitgebende ergreifen müssen, um das Team zu entlasten und die gesetzlichen Vorgaben zur Arzneimittellagerung sicherzustellen.

von Kirsten Bechtold
18.06.2026

Frau schaltet Klimaanlage mit einer Fernbedienung an
© Foto: Goffkein / stock.adobe.com
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Arbeitsschutz bei steigenden Temperaturen

Sobald das Thermometer in der Apotheke die 26-Grad-Celsius-Marke überschreitet, ist die Apothekenleitung gefordert. Laut Hansen müssen dann geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Praxisnahe Beispiele sind:

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  • Anbringen von externem Sonnenschutz (Rollos oder Markisen)
  • Bereitstellen von Ventilatoren zur Luftzirkulation
  • Intensives Lüften der Räumlichkeiten in den kühlen Morgenstunden
  • Reduktion von Abwärme, indem elektrische Geräte nur bei direktem Bedarf eingeschaltet werden.

Zusätzlich gelten die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 ) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

  • bis 30 °C: Bei Außentemperaturen über 26 °C sollen trotz Sonnenschutz weitere Maßnahmen (z. B. Getränke) erfolgen.
  • bis 35 °C: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Abkühlung zu ergreifen.
  • über 35 °C: Ohne technische Gegenmaßnahmen (wie Luftduschen) ist der Raum für die Arbeit ungeeignet.
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Unter hochsommerlichen Temperaturen leiden nicht nur Menschen, auch viele Tiere vertragen große Hitze oftmals schlecht. Hier gibt es Tipps, wie diese vor Sonnenbrand oder Hitzeschock geschützt werden können.

Strikte Vorgaben für die Medikamentenlagerung

Während beim Personalschutz oft Ermessensspielräume bestehen, ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bei Arzneimitteln unmissverständlich. Gemäß § 4 Abs. 2d ApBetrO muss die Apotheke eine Lagerhaltung unter 25 °C gewährleisten.

Höhere Temperaturen gefährden die Stabilität der Medikamente und sind daher unzulässig. Für Mitarbeitende ist dies ein starkes Argument, falls die Apothekenleitung sich sträubt, Maßnahmen zu ergreifen, rät Hansen.

Sommerlicher Dresscode und Schutzkleidung

Hansen rät dazu, Bekleidungsvorschriften bei Hitze zu lockern. So kann die Apothekenleitung das Arbeiten ohne weißen Kittel im Handverkauf erlauben.

„Wichtig bleibt jedoch: In sensiblen Bereichen wie der Rezeptur oder im Labor ist Schutzkleidung auch im Hochsommer unverzichtbar“, betont die Juristin.

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Hitze ist nicht nur per se eine enorme Belastung für den Organismus und kann chronische Erkrankungen lebensbedrohlich verschlechtern. Einige Medikamente können das Gesundheitsrisiko zusätzlich verstärken.

Quelle: Adexa

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