Kratom-Derivat mit Missbrauchspotenzial

(kib) In den USA wird ein Kratom-Derivat nach dem Willen der Food and Drug Administration (FDA) bald als „kontrollierte Substanz“ eingestuft. Dieser Status entspricht in etwa dem Betäubungsmittelstatus in Deutschland.

08.08.2025

Kratompulver auf einem weißen Keramiklöffel und in einem umgekippten Glas
© Foto: MysteryShot / stock.adobe.com
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Die FDA empfiehlt in einer Mitteilung vom 29. Juli, das Kratom-Derivat 7-Hydroxymitragynin, auch als 7-OH bezeichnet, im Rahmen des Controlled Substances Act zu kontrollieren. Dieses US-amerikanische Bundesgesetz regelt die Herstellung, die Einfuhr, den Besitz, den Gebrauch und den Vertrieb bestimmter Substanzen und teilt diese nach ihrem Missbrauchspotenzial, ihrer anerkannten medizinischen Verwendung und ihrer Sicherheit in verschiedene Kategorien ein.

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Substanz mit Missbrauchspotenzial

Kratom-Derivat 7-Hydroxymitragynin bindet laut FDA-Meldung an Opioidrezeptoren. Die US-amerikanische Behörde sieht hierin ein Missbrauchspotenzial. Mit der geplanten Einstufung von 7-OH  als „controlled substance“ wollen die Experten daher vorbeugen. Denn die Substanz sei in E-Zigaretten, Getränken und Fruchtgummis nachgewiesen worden.

Nicht betroffen von der Einstufung sind natürliche Kratom-Blattprodukte. Doch auch diese sind potenziell nicht ungefährlich: Erst kürzlich warnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor Kratom: Sicherheit und Wirksamkeit seien nicht ausreichend geprüft. DAS PTA MAGAZIN berichtete.

Quelle: FDA

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