Mehr Zeit, um abstinent zu werden

Die Suchtmittelfreiheit ist eine Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie. Bisher haben Menschen, die abhängig von Alkohol oder Medikamenten (z. B. Bezodiazepine) sind, jedoch nur Anrecht auf maximal zehn Behandlungsstunden. Dann müssen sie abstinent sein, damit die Behandlung fortgeführt werden kann.
Bis zu 24 Stunden Therapie
Mit der Lockerung, die der G-BA am 21. August verkündete, sind es künftig bis zu zwölf Behandlungsstunden, um die Suchtmittelfreiheit zu erreichen.
Neu hinzukommt: Weitere zwölf Behandlungsstunden sind möglich, wenn die Suchtmittelfreiheit bis zu diesem Zeitpunkt zwar nicht erreicht, dieses Therapieziel aber weiter realistisch ist und konkrete therapeutische Schritte zum Erreichen dieses Ziels vereinbart wurden.
Gilt auch für Cannabisabhängigkeit
Seit 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene legal. Da sich bei Suchterkrankungen der Anspruch in der Psychotherapie-Richtlinie bisher nur auf illegale Drogen, Alkohol und Medikamente bezog, musste die Richtlinie angepasst werden, erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Somit gilt dieser Anspruch nun für fast alle psychotropen Substanzen – auch neue psychoaktive Substanzen, flüchtige Lösungsmittel oder psychotrope pflanzliche Stoffe.
Weiter ausgeschlossen sind hingegen Nikotin, Tabak und Koffein.
Inkrafttreten bis Jahresende möglich
Die Anpassungen der Psychotherapie-Richtlinie bauen auf aktuellen Empfehlungen aus medizinischen S3-Leitlinien auf. Im nächsten Schritt prüft das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss innerhalb von zwei Monaten. Bei Nichtbeanstandung tritt er am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: KBV, G-BA