Migräneprophylaxe: Kein Off-Label-Use für Amitriptylin und Topiramat

(kib) Bei Kindern und Jugendlichen sollen Amitriptylin und Topiramat nicht zur Migräneprophylaxe eingesetzt werden. Mit diesem Beschluss vom 21. Januar 2021 folgte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Empfehlung der Expertengruppe Off-Label und lehnte einen zulassungsüberschreitenden Einsatz beider Wirkstoffe ab.

12.02.2021

Mädchen mit Migränekopfschmerz
© Foto: Nikolai Sorokin / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Vorliegende Studien belegen zu beiden Substanzen bei dieser Patientengruppe ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Im Vergleich zu Placebo gab es bei der Wirksamkeit keine signifikanten Unterschiede. Dagegen wurden unter der Behandlung mit Amitriptylin bzw. Topiramat mehr unerwünschte Wirkungen festgestellt, darunter Übelkeit, Mundtrockenheit, Veränderungen der Stimmungslage, Missempfindungen (Parästhesien) und Gewichtsabnahme.

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Zudem fand die Expertengruppe Hinweise dafür, dass nicht-medikamentöse Behandlungsansätze wiedie kognitive Verhaltenstherapie (Schmerzverarbeitungsstrategien) besser wirksam sind als die genannten Wirkstoffe. Mit Propranolol gebe es darüber hinaus eine zugelassene Substanz mit einer positiven Nutzen-Risiko-Bewertung.

Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA

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