Nach dem E-Rezept ist vor dem E-BtM-Rezept

(kib) In naher Zukunft dürfen auch Betäubungsmittel nur noch per E-Rezept verschrieben werden. Ab 01. Oktober 2024 soll das E-BtM-Rezept zunächst in Modellregionen erprobt werden, bevor es dann ab 01. Juli 2025 verpflichtend ausgestellt werden muss.

01.03.2024

Teil II eines BtM-Rezepts in Papierform (gelbes Rezept)
© Foto: Klaus Eppele / stock.adobe.com
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Nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Jahresanfang gehören nun auch bald papiergebundene Betäubungsmittelverschreibungen und Nachweise zum Bestand und Verbleib von Betäubungsmitteln in Papierform  der Vergangenheit an. Was genau die Bundesregierung plant, ist der vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zu entnehmen.

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Zugang nach einmaliger Registrierung

Ärztliche und zahnärztliche Personen erhalten Zugang zur elektronischen BtM-Verschreibung durch eine einmalige Registrierung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nach Verordnung steht das BtM-Rezept auf dem E-Rezept-Fachdienst zur Verfügung.

Tierärztlich oder rein privatärztlich tätig Personen können auf Grund der bisher fehlenden technischen Infrastruktur zunächst nicht an der elektronischen Verschreibung teilnehmen. Eine Teilnahme soll jedoch in Zukunft möglich sein.

Elektronische Einlösewege

Versicherte können das verordnete Betäubungsmittel dann wie bei anderen E-Rezepten über eine App, mittels elektronischer Gesundheitskarte oder über einen Ausdruck mit QR-Code in der Apotheke einlösen.

Bei jeder elektronischen Verschreibung erfolgt eine automatisierte Abfrage beim BfArM, ob der Verschreibende dort registriert ist.

Zwei statt drei Teile

Gegenüber dem jetzt verfügbaren dreiteiligen BtM-Rezept wird die elektronische BtM-Verordnung nur noch zwei Teile umfassen: den E-BtM-Verschreibungsnachweis und E-BtM-Abgabenachweis. Letzter muss wie bisher drei Jahre in der Apotheke aufbewahrt werden. Es soll die Option geschaffen werden, die E-BtM-Rezepte digital zu dokumentieren.

Nachweise über Zugänge, Abgänge und Bestände von Betäubungsmitteln sowie der Nachweis, dass die Bestände mit der geführten Dokumentation übereinstimmt, müssen den Plänen zufolge künftig nur noch auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgedruckt werden.

Änderungen auf einen Blick
  • Einführung von elektronischen Verschreibungen für BtM
  • Einführung eines Zugangs zur elektronischen Verschreibung durch einmalige Registrierung beim BfArM anstatt immer erneuter Anforderung von BtM-Rezepten
  • Reduzierung der Bestandteile eines E-BtM-Rezeptes auf zwei Bestandteile gegenüber dem dreiteiligen BtM-Rezept auf einem amtlichen Formblatt
  • Schaffung der Option der digitalen Dokumentation von elektronischen Verschreibungen
  • Einführung einer regelhaften elektronischen Nachweisführung und Streichung des Erfordernisses monatlicher Ausdrucke der Nachweise über den Verbleib und den Bestand von BtM im Falle der elektronischen Nachweisführung

Ziel: Bürokratieabbau

Ziel der digitalen BtM-Rezept-Lösung ist es, den bürokratischen Mehraufwand bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen, also auch in den Apotheken, zu verringern.

Die elektronische Variante soll zudem dabei helfen, Retaxierungen aus formalen Gründen zu vermeiden, da sie aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit weniger anfällig für Fehler beim Ausfüllen ist.

Quelle: BMG

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