Neue Milligramm-Angaben für Amitriptylin-neuraxpharm

(kib) Seit Ende August werden die Bezeichnungen für das Arzneimittel Amitriptylin-neuraxpharm schrittweise umgestellt: Die Milligramm-Angaben beziehen sich dann nicht mehr auf das Salz, sondern auf die Base. Grund ist die Arzneimitteltherapiesicherheit.

11.09.2023

Mann schaut Traurig aus dem Fenster
© Foto: Marjan_Apostolovic / Getty images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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Amitriptylin-neuraxpharm kann verschrieben werden zur Behandlung von depressiven Erkrankungen, neuropathischen Schmerzen und chronischen Spannungskopfschmerzen sowie zur Prophylaxe von Migräne bei Erwachsenen.

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Die neue Bezeichnung gibt den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf die Base Amitriptylin an.

Base statt Salz

Bisher gaben die Bezeichnungen den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf das Salz Amitriptylinhydrochlorid an. Zum Beispiel: Eine Filmtablette Amitriptylin-neuraxpharm 100 mg enthält 100 mg Amitriptylinhydrochlorid, entsprechend 88,38 mg Amitriptylin. Die neue Bezeichnung gibt den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf die Base Amitriptylin an.

Das ändert sich bei den Bezeichnungen

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung Launch-Datum
Amitriptylin-neuraxpharm 10 mg
überzogene Tabletten
Amitriptylin neuraxpharm 8,84 mg
Filmtabletten
September 2023
Amitriptylin-neuraxpharm 25 mg
überzogene Tabletten
Amitriptylin neuraxpharm 22,1 mg
Filmtabletten
März 2024
Amitriptylin-neuraxpharm 50 mg
überzogene Tabletten
Amitriptylin neuraxpharm 44,19 mg
Filmtabletten
Januar 2024
Amitriptylin-neuraxpharm 75 mg
Filmtabletten
Amitriptylin neuraxpharm 66,29 mg
Filmtabletten
August 2023
Amitriptylin-neuraxpharm 100 mg
Filmtabletten
Amitriptylin neuraxpharm 88,38 mg
Filmtabletten
April 2024

Quelle: Informationsschreiben der neuraxpharm Arzneimittel GmbH

Die Produkte mit der alten Bezeichnung können bis zum jeweiligen Verfallsdatum noch abgegeben und verwendet werden.

Medikationsfehler vermeiden

Die Umbenennung führt zu einer Harmonisierung der Bezeichnungen auf dem Markt, die größtenteils den Gehalt der Base angeben, heißt es in einer Mitteilung der Arzneimittelkommission der deutsche Ärzteschaft (AkdÄ). Damit soll das Risiko für Medikationsfehler durch abweichende Dosierungen verringert werden.

Quelle: AkdÄ

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