NRW erlaubt Defekturen weiterhin als Sprechstundenbedarf

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Defekturarzneimittel eigentlich nicht mehr als Sprechstundenbedarf hergestellt werden. Nordrhein-Westfalen erlaubt es per Erlass dennoch – sofern regelmäßig Verordnungen vorliegen.

von Kirsten Bechtold
11.09.2026

PTA in der Rezeptur
© Foto: Gerhard Seybert
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  • Das BVerwG-Urteil verbietet Defekturen ohne Patientenbezug grundsätzlich für den Sprechstundenbedarf.
  • NRW erlaubt diese per Erlass weiterhin, wenn regelmäßige Verordnungen vorliegen.
  • Wie häufig ärztliche oder zahnärztliche Verschreibungen über Rezepturen vorliegen müssen, damit der Erlass greift, legt die Apotheke mit der zuständigen Aufsichtsbehörde fest.
  • Darüber hinaus können Arztpraxen in NRW vorerst bis zum 30. September 2026 Fertigarzneimittel mit 55 g Glukose-Monohydrat für den oralen Glukosetoleranztest über den Sprechstundenbedarf verordnen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2026 (Az. 3 C 2.24) beschäftigt Apotheker- und Ärzteschaft gleichermaßen, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ). Denn es hat zur Folge, dass weder Rezepturen noch Defekturen für den Praxis- oder Sprechstundenbedarf hergestellt werden dürfen – und stellt die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Arztpraxen vor erhebliche Probleme. DAS PTA MAGAZIN berichtete.

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NRW schafft Fakten

Während das Bundesministerium für Gesundheit zurzeit die „infolge des Urteils entstandene Rechts- und Versorgungslage ebenso wie die zur Verfügung stehenden Instrumente, insbesondere auch mit Blick auf die europäischen Vorgaben“ unter anderem auf Bitte von Abda und Kassenärztlicher Bundesvereinigung prüft, schafft Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in NRW Fakten. Er stellt in einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass Apotheken im Rahmen ihrer Betriebserlaubnis weiterhin Defekturen für Praxen herstellen dürfen.

Anders als bei Rezepturen ist bei Defekturen kein direkter Patientenbezug notwendig. Voraussetzung ist laut einem Rundschreiben des Apothekerverbandes Nordrhein, das die DAZ zitiert, lediglich, dass in der herstellenden Apotheke regelmäßig patientenindividuelle Verschreibungen für die entsprechenden Zubereitungen vorliegen. Verordnung und Abrechnung erfolgen über ein gewöhnliches Sprechstundenbarfs(SSB)-Rezept. 

Wie viele Verordnungen dafür konkret nötig sind, legt jede Apotheke gemeinsam mit ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde fest.

Glukosetoleranztest: Fertigarzneimittel über SSB beziehbar

In Abstimmung mit den nordrheinischen Krankenkassen und ihren Verbänden können Arztpraxen in NRW darüber hinaus und vorerst bis zum 30. September 2026 Fertigarzneimittel mit 55 g Glukose-Monohydrat für den oralen Glukosetoleranztest über den Sprechstundenbedarf verordnen, informiert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Dabei gelte das Wirtschaftlichkeitsgebot: Praxen sollen bevorzugt größere Packungseinheiten verordnen und den Bezug am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausrichten.

Quelle: DAZ, KV-Nordrhein

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