OTC-Switches für Aciclovir und Melatonin
Am 22. Mai 2026 wurde die 24. Verordnung zur Änderung der AMVV im Bundesgesetzblatt verkündet, nachdem der Bundesrat dem Entwurf bereits am 24. März 2026 zugestimmt hatte. Seit dem 23. Mai 2026 sind die Anpassungen der Anlage 1 offiziell in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:
Aciclovir rezeptfrei
Der antivirale Wirkstoff wird von der Rezeptpflicht befreit – dies gilt spezifisch für die Darreichungsform als Buccaltablette (50 mg je abgeteilter Arzneiform). Diese wird einmalig auf das Zahnfleisch des Oberkiefers (über den Schneidezähnen) platziert, haftet dort an und gibt den Wirkstoff kontinuierlich ab, um die Virusvermehrung zu hemmen. Sie löst sich im Laufe des Tages auf, Speisen und Getränke können normal verzehrt werden.
Die Buccaltablette soll nur innerhalb einer Stunde nach Auftreten von Prodromalsymptomen (z. B. Kribbeln Juckreiz, Spannungsgefühl) und nur einmalig aufgelegt werden. Wird sie innerhalb der ersten sechs Stunden versehentlich geschluckt, kann eine neue Tablette verwendet werden.
Die rezeptfreie Abgabe ist auf die Behandlung von rezidivierendem Herpes labialis (Lippenherpes) bei immunkompetenten Erwachsenen sowie auf eine maximale Packungsgröße von 100 Milligramm beschränkt.
Mit Sitavig gib es seit März 2025 ein erstes in der Europäischen Union zugelassenes verschreibungspflichtiges Präparat. In Deutschland ist es bisher noch nicht auf dem Markt.
Melatonin ohne Rezept
Zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen wird auch Melatonin von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Die Vorgaben hierfür: drei Milligramm Wirkstoff pro Einheit, eine Tagesmaximaldosis von drei Milligramm und eine Packungsgröße von bis zu 30 Milligramm.
Neue verschreibungspflichtige Wirkstoffe
Zeitgleich wurden 25 Wirkstoffe und Zubereitungen neu in die Anlage 1 aufgenommen und unterliegen damit der Rezeptpflicht. Zu den prominentesten Beispielen zählen die Migränemittel Atogepant und Rimegepant sowie Resmetirom zur Behandlung von Erwachsenen mit nicht-zirrhotischer MASH und moderater bis fortgeschrittener Leberfibrose.
Quelle: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker