Podcast PTA FUNK: Zankapfel Rezepturabrechnung

(fast) Die Abrechnung von Individualrezepturen gehört zu den Zankäpfeln, um die sich Kassen und Apotheken derzeit intensiv streiten. Rezepturprofi Sarah Siegler und Redakteurin Stefanie Fastnacht beleuchten in dieser Episode des Podcasts PTA FUNK die aktuellen Probleme bei der Taxierung von Rezepturen.

17.12.2025

links: Stefanie Fastnacht
rechts: Sarah Siegler
© Foto: [M] Christoph Niekamp | Sarah Siegler
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Sarah Siegler arbeitet in den Ertelt-Apotheken in Bisingen, die täglich Rezepturen herstellen. Als Rezepturprofi gibt die PTA im Podcastgespräch Tipps, wie sich Retaxationen vorbeugen lassen. 

Aktueller Podcast

Rezepturabrechnung: Streit zwischen GKV und DAV eskaliert

Auf Seiten der Apotheken sorgt die Auslegung der Preisbildungsregeln durch die Krankenkassen immer wieder für Ärger und wirtschaftliche Benachteiligung. Aber worum geht es eigentlich genau? Siegler erklärt: 

Unsere unglückliche Situation ist, dass wir seit dem 01.01.2024 Rezepturen anders berechnen müssen als zuvor. Zuvor hatten wir unsere schöne Hilfstaxe, nach der wir agiert sind. 
Die Preise für die Ausgangsstoffe sind allerdings immer wieder gestiegen und eine Anpassung dazu gab es nicht."

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat mehrere Vorschläge zur Anpassung abgelehnt. Daraufhin hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anlage 1 und 2 dieses Vertrages über Preisbindung für die Ausgangsstoffe und Rezepturgefäße gekündigt.

„Aktuell werden die Rezepturen nach Paragraf 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet. Das sieht momentan so aus, dass wir als Apotheke den günstigsten Einkaufspreis für die kleinstmögliche Packung, die wir für die Herstellung benötigen, komplett in Rechnung stellen dürfen.", erklärt Siegler. Dadurch entstehen manchmal hohe Preise für Individualrezepturen, die zu Retaxationen durch die Krankenkassen führen. Denn die GKV fordert, dass nur der anteilige Packungsmengenanteil abgerechnet werden soll.

Neue Regeln für Rezepturabrechnung

Die geplante Apothekenreform soll auch Unklarheiten bei der Abrechnung von Rezepturen beseitigen. Bei Fertigarzneimitteln soll zukünftig nur der verwendete Anteil abgerechnet werden. Dazu soll das Wort anteilig in der Arzneimittelpreisverordnung eingefügt werden.

Die Folgen für die Apotheke vor Ort: Bei fehlender Folgeverordnung oder abgelaufener Aufbrauchfrist muss die angebrochene Packung entsorgt werden. Aber nur der genutzte Anteil wird von der Kasse erstattet.

Ich denk da an pädiatrische Kapseln. Da brauche ich manchmal zehn Tabletten aus einer Packung mit 50 oder 100 Stück, je nachdem, wie sie verpackt sind, und der Rest muss dann weggeworfen werden.

Wieso ein Urteil des Bundessozialgerichts Hoffnung macht und wie Sarah Siegler Wirkstoffe abrechnet, die sie in der Rezeptur nutzt, hören Sie in dieser Episode unseres Podcast PTA FUNK. 

Viel Spaß beim Zuhören!

Update Rezepturabrechnung

Die neusten Kabinettsentwürfe zur Apothekenreform setzen bezüglich der Taxierung von Rezepturen auf eine Neuauflage der Hilfstaxe als gesetzlich verbindliche Grundlage (neu: §129 Absatz 5f SGB V). Die neuen Preisvereinbarungen sollen zwischen DAV und GKV sowie PKV gelten. 

Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die in der neuen Anlage 3 zum SGB V aufgelistet sind, sollen künftig anteilig abgerechnet werden. Dies sei sachgerecht, weil es sich um üblicherweise wiederholt abgegebene Stoffe handle, bei denen regelmäßig keine oder nur unerhebliche Verwürfe anfielen, heißt es in der Begründung.

Andere Zubereitungen aus Stoffen, die nicht in der neuen Anlage 3 gelistet sind, ist geplant, dass Apotheken die kleinste verfügbare Packungsmenge abrechnen.

Auch bei der Abrechnung von Fertigarzneimitteln soll der Apothekeneinkaufspreis der kleinsten für die Zubereitung erforderlichen Packungsgröße zugrunde gelegt werden. In der Begründung heißt es dazu ausdrücklich, die Abpackung soll „auch in dem Fall, dass für die Abgabe lediglich eine Teilmenge aus der Abpackung verwendet wird, vollständig abgerechnet werden können“.

aktualisiert am 07.01.2026, Quelle: DAZ

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