PTA-Vertretungsbefugnis: Es wird nachjustiert

Die PTA-Vertretungsbefugnis bleibt ein Streitpunkt im geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Die aktuellen Änderungsanträge sehen vor, dass erfahrene PTA den Apothekenbetrieb vorübergehend aufrechterhalten können. Sie sollen zudem künftig unter klaren Vorgaben auch impfen dürfen.

von Kirsten Bechtold
18.05.2026

PTA im Handverkauf berät Kunden.
© Foto: Zorica Nastasic / istockphoto.com
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Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz soll die Apothekenversorgung stärken, Bürokratie abbauen und insbesondere Vor-Ort-Apotheken im ländlichen Raum entlasten. Es befindet sich zurzeit auf der Zielgeraden und steht voraussichtlich auf der Agenda des Gesundheitsausschuss des Bundestags, der am 20. Mai zusammen kommt. Insgesamt sollen 13 Änderungsanträge vorliegen, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung. 

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PTA soll Betrieb aufrechterhalten

Besonders umstritten bleibt die PTA-Vertretungsbefugnis. Nach den jüngsten Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen soll nicht mehr die klassische Vertretung der Apothekenleitung im Mittelpunkt stehen, sondern die „vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs“ durch erfahrene PTA.

Die Regelung soll nur unter bestimmten Voraussetzungen, auf Antrag und zunächst im Rahmen einer praktischen Erprobung gelten, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung.

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Am 30. Januar befasste sich der Bundesrat mit dem ApoVWG. Ein Punkt: Die PTA-Vertretungsbefugnis. Diese Idee der Bundesregierung lehnen die Mitglieder des Bundesrates jedoch ab

PTA dürfen impfen

Ein weiterer Änderungsantrag sieht vor, dass künftig auch PTA, Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nach erfolgreicher ärztlicher Schulung Impfungen in Apotheken durchführen dürfen.

Aufklärung, Anamnese, Einholung der Einwilligung und Dokumentation sollen dagegen weiterhin in der Verantwortung approbierter Apothekerinnen und Apotheker bleiben.

pDL ohne Verschreibungspflicht

Auch bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) zeichnet sich eine Änderung ab. Die ursprünglich vorgesehene Verschreibungspflicht für bestimmte pDL soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen entfallen. Stattdessen wäre eine vorherige Abstimmung mit der behandelnden ärztlichen Person vorgesehen, um den Zugang für Patientinnen und Patienten niedrigschwelliger zu gestalten.

Parlamentarisches Verfahren

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde bereits am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen, am 27. Februar 2026 erstmals im Bundestag beraten und am 4. März 2026 im Gesundheitsausschuss öffentlich angehört. Union und SPD drängen nun auf einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch vor der Sommerpause.

Bis zum Inkrafttreten des ApoVWG ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach den weiteren Beratungen im Bundestag wird sich auch der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen. Rechtswirksam wird es erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Quelle: DAZ, PZ, BMG

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