Ramadan: Auf Folgen für Kinder achten

(kib) Am 6. Mai begann laut dem Koordinationsrat der Muslime in diesem Jahr der Ramadan. Während des Fastenmonats dürfen Muslime tagsüber weder essen noch trinken. Für Kinder gelten Ausnahmen. Fasten diese jedoch auch, sollten die gesundheitlichen Risiken im Blick behalten werden, empfehlen Experten.

03.05.2019

Muslimische Mutter mit zwei Kindern
© Foto: Maja Hitij / dpa Themendienst / picture-alliance (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Zu diesem Zweck haben der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine Handreichung mit Empfehlungen entwickelt. Diese können Sie im Internet abrufen.

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Ausnahmen sind zudem auch zulässig für Ältere, Schwangere, bei Krankheit oder bei Reisen. Wir haben für Sie einige Artikel dazu zusammengestellt, die in der Vergangenheit in DAS PTA MAGAZIN erschienen sind:

Der Fastenmonat endet am 3. Juni. Vom 4. bis zum 6. Juni feiern Muslime dann das Ramadanfest.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Koordinationsrat der Muslime

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