Sachsen: Mehr Geld für Apothekenangestellte

(kib) 160 Euro mehr, beginnend mit dem Juligehalt: Darauf einigten sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Sächsische Apothekerverband e. V. Der Sockelbetrag gilt für alle Berufe und für alle Tarifstufen.

09.05.2025

Eine Reihe von Euromünzen auf einem 20-Euro-Schein. Ein Münze schert aus der Reihe aus
© Foto: Markus Mainka / stock.adobe.com
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Wie es in der Mitteilung der Adexa heißt, bezieht sich das Plus von 160 Euro auf eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 18 Monate bis zum 31. Dezember 2026.

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2.601 Euro brutto für PTA

Die Tariftabelle wird in Kürze auf der Homepage der Adexa bereitstehen. Einige Beispiele nennt die Gewerkschaft bereits vorab. So steigen PTA in Sachsen künftig mit 2.601 Euro brutto ein und PKA mit 2.338 Euro. Ab dem 6. Berufsjahr sind es für PTA 3.142 Euro und für PKA 2.771 Euro.

Wer hat Anspruch auf das Plus?

Anspruch auf den tariflichen Lohn haben PTA nur, wenn sie Mitglied in der Apothekengewerkschaft Adexa sind und ihr Arbeitgeber gleichzeitig im Sächsischen Apothekerverband e. V. In der Praxis zahlen viele Apotheken häufig auch dann den Tariflohn, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Auch für Filialleitungen erhöht sich das Tarifgehalt entsprechend. Für Approbierte im 1. und 2. Berufsjahr beträgt das tarifliche Bruttomonatsgehalt in Vollzeit 4.095 Euro, ab dem 6. Berufsjahr sind es 4.883 Euro.

Die Möglichkeit für Apothekenangestellte in Sachsen, Zuschläge nach dem Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) zu erwerben, bleibt unverändert bestehen.

Ausbildungsvergütung steigt

Zudem steigen die Ausbildungsvergütungen in Sachsen auf das Niveau der anderen beiden Tarifverträge (ADA und TGL Nordrhein): Für Pharmazeuten im Praktikum beträgt es monatlich 1.100 Euro, für PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten 850 Euro pro Monat und für PKA-Azubi 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 900 Euro im zweiten und 950 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Die Notdienstpauschalen, die ab Juli 2025 für Apothekerinnen, Apotheker und Pharmazieingenieurinnin und -ingenieure gelten werden, wurden auf Basis des um 160 Euro erhöhten Tarifgehaltes berechnet.

Eine konkrete Klausel für Nachverhandlungen wie beim Gehaltstarifvertrag mit der TGL Nordrhein sei zwar nicht enthalten, heißt es in der Meldung. Trotzdem wollen die Tarifpartner die angekündigte Erhöhung der Apothekenhonorierung im Blick behalten, ebenso wie die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns.

Quelle: Adexa

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