Sozialministerium lehnt Apothekenschließungen ab
Apothekendemo am 22.11.2023 in Stuttgart
© Foto: Ertelt-Apotheken
Apothekenschließung am Montag: Ministerium sieht besondere Belastung
Auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums: „Es ist korrekt, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine Teilnahme der Apotheken am Nationalen Protesttag nicht befürwortet. Die Schließung von Apotheken an einem Montag – also unmittelbar nach einem Sonntag, an dem bereits nur der Notdienst zur Verfügung stand – stellt für die Menschen, die auf Apotheken angewiesene sind, eine besondere Belastung dar."
Diese Ansicht teilte das Ministerium am 10. März der Landesapothekerkammer mit und wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewertung bei einer Apothekenschließung an einem anderen Wochentag, etwa einem Mittwoch, anders ausfallen könnte. Eine Teilnahme an den zentralen Protestkundgebungen sei selbstverständlich möglich, sofern der Betrieb in den Apotheken vor Ort sichergestellt ist.
Demo in München: Keine Unterstützung aus dem Nachbarland?
Die zentrale Kundgebung für Süddeutschland findet in München statt. Thomas Metz, Sprecher des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV), teilte DAS PTA MAGAZIN mit, dass der BAV nicht abschätzen könne, wie sich die Mitteilung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auswirkt, wonach das zuständige Ministerium keine Befreiung der Apotheken von der Dienstbereitschaft erteilt.
„Vor dieser Meldung waren wir davon ausgegangen, dass auch zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker aus dem Nachbarland nach München kommen. Nun stehen wir vor einer neuen Situation.", erklärte Metz weiter.
Protesttag: Was gilt arbeitsrechtlich?
Michael van den Heuvel von der Apothekengewerkschaft Adexa hat Fragen und Antworten dazu zusammengestellt, was arbeitsrechtlich gilt, wenn die Apotheke am Protesttag teilnimmt – oder auch nicht.
Kommentar: Protest muss bitter schmecken
In einem Kommentar erklärt DAZ-Chefredakteur Benjamin Wessinger, dass Protestmaßnahmen wenigstens ein bisschen „wehtun" müssen, um Wirkung zu entfalten. „Dieses ‚Wehtun' gilt nicht nur für die Adressaten des Protestes, sondern auch für die Protestierenden selbst." Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Baden-Württemberg sollten sich laut Wessinger sehr gut überlegen, welche Schlussfolgerungen sie aus der Ankündigung des Sozialministeriums ziehen. „Die ‚Gefahr' einer wie auch immer gearteten Strafe, der man sich bewusst aussetzt, unterstreicht, wie wichtig einem das eigene Anliegen ist", schreibt er.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg / BAV / DAZ