Verfolgen Sie die Debatte ums ApoVWG live

Am 22. Mai stimmt der Bundestag über das neue Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ab. Die lang erwartete Apothekenreform soll Vor-Ort-Apotheken wirtschaftlich stärken, Bürokratie abbauen und durch neue Befugnisse die flächendeckende Versorgung sichern. Verfolgen Sie die Debatte ab 11:20 Uhr live im Netz.

von Kirsten Bechtold
22.05.2026

Kundin in der Apotheke reicht der PTA hinter dem HV-Tisch ein Rezept.
© Foto: alvarez / istockphoto.com
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Herausforderungen für Vor-Ort-Apotheken

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung reagiert auf die angespannte Lage in der Branche. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stehen durch akuten Fachpersonalmangel, den anhaltenden Strukturwandel und eine sinkende Wirtschaftlichkeit massiv unter Druck.

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Das erklärte Ziel der Reform ist es daher, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen und so ein flächendeckendes Apothekennetz zu bewahren.

Am 22. Mai fällt die Entscheidung im Bundestag

Der Bundestag entscheidet am 22. Mai über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 20. Mai. An diesem Tag stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD für das Reformgesetz inklusive der 13 in dieser Woche bekannt gewordenen Änderungsanträge. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. 

Mehr Befugnisse und spürbarer Bürokratieabbau

Die pharmazeutische Expertise vor Ort soll künftig noch stärker für die Gesundheitsversorgung und Prävention genutzt werden. Dafür stärkt das Gesetz die Eigenverantwortung der Apothekerinnen und Apotheker und baut bürokratische Hürden ab. Zu den wichtigsten geplanten Änderungen zählen:

  • Zweigapotheken & Vertretung: Die Gründung von Zweigapotheken wird erleichtert. Zudem dürfen erfahrene PTA vorübergehend die Apothekenleitung vertreten.
  • Impfangebot: Apotheken erhalten die Erlaubnis, alle Impfungen zu verabreichen, bei denen es sich nicht um Lebendimpfstoffe handelt.
  • Erleichterte Medikamentenabgabe: Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel künftig auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verordnung möglich sein.
  • Austausch bei Lieferengpässen: Sind rabattierte Medikamente nicht verfügbar, dürfen Apotheken bei der Einlösung von Rezepten direkt ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Mittel abgeben. Diese Regelung wird zunächst befristet eingeführt und anschließend evaluiert.

Neue Regeln zur Apothekenvergütung

Parallel zum Gesetzentwurf plant die Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Diese soll neue Vorgaben für die Apothekenvergütung enthalten. Im Fokus steht dabei die Empfehlung, die Honorare künftig über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband flexibler anzupassen.

Abstimmung über Anträge der Opposition

Neben dem Regierungsentwurf stehen am 22. Mai zwei weitere Vorlagen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ eingebracht.

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“. Zu beiden Entwürfen wird der Gesundheitsausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen vorlegen.

Quelle: bundestag.de, DAZ

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