Versandverbot für Medizinalcannabis auf dem Weg

(cnie) Die Bundesregierung will Missbrauch bei Cannabis zu medizinischen Zwecken mit Regelverschärfungen eindämmen. Dazu soll der Versandweg von Medizinalcannabis verboten werden. Das hat das Kabinett am Mittwoch, 8. Oktober, beschlossen.

09.10.2025

Medizinalcannabis
© Foto: Pcess609 / stock.adobe.com
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Medizinalcannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben und nach der persönlichen Beratung in der Apotheke abgegeben werden dürfen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will zudem Gespräche im Bundestag über mögliche „Nachsteuerungen“ bei der generellen Cannabislegalisierung anstoßen, wie sie ankündigte.

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Grund für das nun auf den Weg gebrachte Gesetz ist verbreiteter Missbrauch, wie Warken erläuterte. Heute sei es möglich, „mit wenigen Klicks Medizinalcannabis zu bekommen“. So sei seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im April 2024 „eine bedenkliche Fehlentwicklung“ zu beobachten.

Die Abda hatte bereits im Juli positiv auf den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) reagiert.  „Wie im BMG-Entwurf richtig dargestellt ist, gibt es immer mehr Internet-Plattformen, auf denen Cannabis-Verordnungen nur nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ausgestellt werden. Wir halten es für extrem bedenklich, dass solche Plattformen lediglich der ‚Beschaffung‘ von Verschreibungen dienen.", sagte Abda-Präsident Thomas Preis im Sommer zu Warkens Plänen.

Im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe laut der Regierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu - von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Auf einen erhöhten Bedarf bei Erkrankten sei dieser Anstieg nicht zurückzuführen.

Cannabis per Botendienst bleibt erlaubt

Weiter möglich bleiben soll, die Medikamente über den Botendienst der Apotheken auszuliefern. Auch hier gilt, dass zuvor eine persönliche Beratung in der Apotheke stattgefunden hat.

Folgen der Teillegalisierung

Im September hatten erste Auswertungsergebnisse zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gezeigt, dass die Effekte auf die Beschaffung am Schwarzmarkt bislang begrenzt sind. Warken sprach damals bereits von einem besorgniserregenden Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum. „Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken.", sagt Ministerin Warken.

Quelle: dpa /Abda

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