Was ändert sich 2026?

(kib) Mehr Gesundheitsschutz, strengere PFAS-Grenzwerte und eine erweiterte Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe: Das bringt das neue Jahr mit sich. Ein kleiner Überblick.

02.01.2026

Darstellung Europäische Union in blau mit herausgehobenem Deutschland in Schwar-Rot-Gold.
© Foto: rommma / Getty Images / iStock
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Mit Blick auf den Gesundheitsschutz sind unter anderem Änderungen bei Duftstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln und der Krebsprävention geplant, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einige der Änderungen gelten künftig in der gesamten Europäischen Union (EU), andere nur für Deutschland.

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Allergikerfreundliche Kennzeichnung

Ab August 2026 müssen zusätzlich zu 24 bereits deklarationspflichtigen Duftstoffen weitere 56 ab einer bestimmten Konzentration auf Kosmetika einzeln angegeben werden. Strengere Werte gelten dabei  EU-weit für Produkte, die auf der Haut verbleiben: Bei Cremes, Lotionen, Sonnenschutz und Make-up greift die ausgeweitete Kennzeichnungspflicht bereits bei einer Konzentration von 0,001 Prozent.

Produkte, die abgespült werden (z. B. Shampoo, Duschgel, Seife) müssen erst ab einer Konzentration von über 0,1 Prozent gekennzeichnet werden.

Zunächst gilt die erweiterte Kennzeichnungspflicht nur für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Für alle anderen Kosmetika gilt eine Übergangsfrist bis August 2028.

Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel

Voraussichtlich ab 2026 sollen EU-weit verbindliche Höchstmengen für die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln gelten. Bislang gelten in den einzelnen EU-Ländern bei den Tageshöchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln jeweils eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben, die sich zum Teil erheblich unterscheiden.

In Deutschland gibt es bislang nur unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, an die sich nur wenige Hersteller halten, obwohl Höchstmengen bereits seit 2002 EU-weit gesetzlich festzulegen sind.

Gestärkte Krebsprävention

Ab April 2026 können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren eine kostenfreie Lungenkrebs-Früherkennung in Form einer CT-Untersuchung in Anspruch nehmen.

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Krankenversicherte mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“ (ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen einer Packung Zigaretten pro Tag über ein Jahr hinweg). Wer Interesse hat, kann sich an seinen Arzt wenden.

Neue Funktionen in der ePA

2026 kommen neue Funktionen in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinzu. Zum Beispiel wird der digital gestützte Medikationsprozess um den elektronischen Medikationsplan erweitert.

Außerdem können Versicherte einstellen, dass sie bei neuen Zugriffen auf ihre ePA Push-Benachrichtigungen über ihre jeweilige Krankenkassen-App erhalten.

Das ändert sich auch noch ...

Sie wollen abseits des Gesundheitsschutzes wissen, was sich 2026 ändert? Ob Verbraucherrecht, Finanzen, Energie und Umwelt oder auch gesundheitliche Fragen: Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie die wichtigsten Änderungen des Jahres 2026 kompakt zusammengestellt.

Strengere PFAS-Grenzwerte

PFAS sind in der Umwelt, der Nahrungskette und im menschlichen Körper praktisch nicht abbaubar. Sie werden daher auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt.  Ab dem 12. Januar 2026 gelten strengere Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Trinkwasser. Künftig dürfen pro Liter Trinkwasser in Summe nicht mehr als 0,1 Mikrogramm enthalten sein.

Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠PFOS⁠, ⁠PFOA⁠, PFNA) sieht die Trinkwasserverordnung ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 Mikrogramm pro Liter für die Summe aus diesen Verbindungen vor.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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