Paxlovid® – ein Überblick

Das antivirale Arzneimittel Paxlovid® kann schwere COVID-19-Verläufe verhindern. Dafür muss es rechtzeitig eingenommen werden. Bei der Abrechnung gibt es einiges zu beachten. Und wussten Sie, dass die Packungen inzwischen länger haltbar sind?

von Julia Pflegel
07.10.2022

Packungen und Blister von Paxlovid®
© Foto: Fabian Sommer / dpa / picture alliane
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Seit Februar dieses Jahres ist die Kombination der Arzneistoffe Nirmatrelvir und Ritonavir als Paxlovid® in der Europäischen Union auf dem Markt. Das Arzneimittel ist eine orale antivirale Therapie gegen COVID-19, die so früh wie möglich und spätestens fünf Tage nach dem Auftreten erster Symptome begonnen werden soll.

Aktueller Podcast

Es wird angewendet bei mit dem Coronavirus infizierten Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. Das sind beispielsweise Menschen ab einem Alter von 65 Jahren, Immunsupprimierte, chronisch Lungenerkrankte, aber auch Diabetiker, Demente oder Schlaganfall- und Krebspatienten.

Wirkstoffe

Nirmatrelvir (oder PF-07321332) ist ein Proteasehemmer. Er blockiert die wichtigste virale Protease (3-CL), die das Coronavirus zur Vermehrung braucht. Die gleichzeitige Verabreichung mit einer niedrigen Dosis Ritonavir (100 mg) hilft, den Abbau von Nirmatrelvir zu verlangsamen, damit es für längere Zeit in höheren Konzentrationen im Körper aktiv bleibt, um das Virus zu bekämpfen. Die Arzneistoffkombination wirkt auch gegen aktuell kursierende Omikron-Varianten: Sie nimmt nicht das rasch mutierende Spike-Protein ins Visier, sondern eine virale Protease, die sich (noch) nicht verändert hat und somit angreifbar bleibt.

18 statt 12 Monate haltbar

Seit September ist Paxlovid® in der Europäischen Union 18 Monate haltbar. Die Produktinformationen wurden aktualisiert. Die Verlängerung von 12 auf 18 Monate gilt auch für alle Chargen, die vor der Genehmigung hergestellt wurden.

Wichtig! Packungen oder Blister mit einem aufgedruckten Verfalldatum von 11/2022 bis 05/2023 dürfen damit über das aufgedruckte Datum hinaus verwendet werden, solange die Lagerungsbedingungen eingehalten werden.

Seit Ende Juni dürfen Apotheken einen unbegrenzten Vorrat an Paxlovid® vorhalten. Seit Mitte August dürfen auch Hausärzte zusätzlich zur ärztlichen Verschreibung und Abgabe über die Apotheke das Medikament an ihre Patienten abgeben, ebenso wie Krankenhäuser und vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Verordnung

Verordnet wird auf dem rosafarbenen Muster-16-Formular oder dem blauen Privatrezept. Beide werden von der Apotheke beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) abgerechnet, welches die Kosten übernimmt, unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert.

Der Kostenträger hat die Nummer IK 103609999. Damit wird das Budget des Verordnenden nicht belastet, und es sind auch keine Regresse zu befürchten. Rezepte zur Verordnung der COVID-19-Arzneimittel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ausstellung einzulösen. Den Eintrag „gültig bis …” nimmt der Arzt vor.

Vorratshaltung

Hausarztpraxen dürfen maximal fünf Therapieeinheiten Paxlovid® (Therapieeinheit = Packung) vorrätig halten. Sie erhalten sie aus ihrer regelmäßigen Bezugsapotheke über das Muster-16-Rezept. Wichtig dabei ist: Es handelt sich nicht um Sprechstundenbedarf. Bei Abgabe einer Packung an einen Erkrankten wird per Rezept in der Apotheke nachbestellt. Unabhängig davon bleibt die Einzelverordnung auf den Namen des Patienten weiterhin möglich. Für fachärztlich tätige Vertragsärzte sowie Kinder- und Jugendärzte bleibt dies weiterhin der alleinige Beschaffungs- und Versorgungsweg für Paxlovid®.

Auch Krankenhäuser und vollstationäre Pflegeeinrichtungen können das antivirale Medikament aus (Krankenhaus)Apotheken beziehen und vorrätig halten. Möglich ist dort die Lagerung von ebenfalls maximal fünf Therapieeinheiten; bei größeren Einrichtungen mit mehr als 150 Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu zehn Packungen.

Richtig abrechnen

Die Abgabe erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Aber Achtung: Je nachdem, ob Sie das Medikament an Hausärzte, niedergelassene, hausärztlich tätige Privatärzte, Krankenhäuser und vollstätionäre Pflegeinrichtungen oder an Patienten direkt in der Apotheke abgeben, unterscheidet sich die PZN:

Abrechnung abgegebener Therapieeinheiten an Hausärzte, niedergelassene, hausärztlich tätige Privatärzte, Krankenhäuser und vollstätionäre Pflegeinrichtungen

  • Bund-PZN 18268938 (in der Lauer-Taxe gelistet als PAXLOVID 150/100 mg Filmtab. Bund Hausärzte/Pflege, 30 St., BUNDG, 18268938)

Abrechnung der direkt an Patienten abgegebenen Packungen

  •  Bund-PZN 17977087 (in der Lauer-Taxe gelistet als PAXLOVID 150/100 mg Filmtab. Bund, 30 St., BUNDG, 17977087)
Dosierung und Einnahme


© Foto: Hammond et al.

Abgabetipps

Eine Therapieeinheit enthält zwei Komponenten: 20 pinkfarbene Tabletten mit 150 Milligramm Nirmatrelvir und 10 weiße Filmtabletten mit 100 Milligramm Ritonavir.

  • Dosierung: 300 mg Nirmatrelvir (2 Tbl.) und 100 mg Ritonavir (1 Tbl.) alle 12 Stunden über einen Zeitraum von fünf Tagen. Das sind jeden Tag sechs Tabletten, aufgeteilt auf zwei Dosen (2 x 3 Tbl.).
  • Einnahmeempfehlung: morgens und abends, unzerkaut und unzerbrochen, mit oder ohne Mahlzeit. Alle drei Tabletten sollen zusammen eingenommen werden.

Sind nach der vergessenen Einnahme weniger als acht Stunden vergangen, sollte die Einnahme so bald wie möglich nachgeholt werden. Danach wird „wie üblich“ verfahren. Sind mehr als acht Stunden vergangen, wird die Einnahme nicht nachgeholt. Die nächste Dosis wird zur gewohnten Zeit eingenommen. Es sollte keine doppelte Dosis eingenommen werden, um die ausgelassene Dosis zu ersetzen.

Quelle: Online Pressekonferenz: „Paxlovid in der Apotheke – antivirale orale Therapie senkt Risiko für schwere COVID-19-Verläufe, Pfizer, Oktober 2022; www.abda.de; www.bfarm.de

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