BVpta: Gibt es ein Anrecht auf Abfindung?

Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Der Arbeitgeber zahlt dabei ein gewisses Entgelt als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Allerdings gibt es kein gesetzlich festgeschriebenes Recht, also keinen Anspruch auf eine Abfindung. Es sei denn, es gibt im Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
29.08.2025

Frau blickt verägert auf Kündigungsschreiben.
© Foto: photo 5000 / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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