Urlaubsrecht und Urlaubspflicht

Arbeitnehmer brauchen Urlaub, möglichst zwei bis drei Wochen am Stück. Das dient nicht nur ihrer Erholung, sondern erhält auch die Arbeitskraft. In dieser Zeit werden sie unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. Im Apothekenalltag können sich dennoch mannigfaltige Unklarheiten ergeben. Unser Beitrag fasst wichtige Informationen zusammen.

von Martin Hassel
29.04.2011

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