Zweigapotheke: Seltene Sonderform
- Das neue ApoVWG erleichtert die Gründung einer Zweigapotheke bei eingeschränkter Arzneimittelversorgung.
- Die Vorgaben für Personal und Ausstattung wurden hierfür deutlich gelockert.
- Nun dürfen auch erfahrene PTA vor Ort versorgen, wenn Apotheker per Video beraten.
Die meisten Apotheken in Deutschland sind nach wie vor Haupt-/Einzelapotheken. Laut dem Statistischen Jahrbuch 2026 der Abda waren es bis Ende des vergangenen Jahres 12.152.
Seit 2004 ist es zudem erlaubt, neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben, die in örtlicher Nähe zur Hauptapotheke eröffnet werden müssen. Bis Ende 2025 gab es in Deutschland 4.449 Filialapotheken. Für alle Standorte wird nur eine einzige Betriebserlaubnis erteilt. Allerdings muss für jede Filiale ein verantwortlicher Apotheker (Filialleiter) benannt werden.
Zwischen Haupt- und Filialapotheke wird hinsichtlich der Ausstattung und der Personalanforderungen nicht unterschieden. Oft teilen sich Haupt- und Filialapotheke ein gemeinsames Warenlager oder Kundenkartensystem, was die Verfügbarkeit von Medikamenten erhöht und Einkaufskonditionen verbessert.
Apothekenketten sind in Deutschland nach wie vor verboten. Apothekenkooperationen wie Gesund leben-Apotheken, Guten Tag-Apotheken oder Avie-Apotheken erwecken den Anschein von Apothekenketten. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Franchise-System. Die Franchise-Nehmer nutzen den Marktauftritt der Kooperation gegen Zahlung einer Lizenzgebühr, agieren jedoch weiterhin als selbstständige Apotheken. Somit profitieren die Mitglieder von den Vorteilen einer starken Dachmarke, bleiben bei all diesen Konzepten allerdings rechtlich unabhängig.
Darüber hinaus gibt es weitere spezielle Apothekenformen: Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende Apotheken, OHG-Apotheken, Pachtapotheken, Bundeswehrapotheken, Notapotheken sowie Zweigapotheken. Für letztere wurden nun die Anforderungen gelockert.
Zweigapotheke
Eine Zweigapotheke ist eine Art „Miniapotheke“. Laut Abda gab es bis Ende 2025 neun davon in Deutschland. Für diese sind die Anforderungen hinsichtlich Räumlichkeiten und Größe geringer als für die beiden anderen Formen, und sie muss verwaltet werden. Der Verwalter ist für die Beachtung der Apothekenbetriebsordnung und der Vorschriften über die Herstellung von Arzneimitteln und den Verkehr mit diesen verantwortlich.
Bis vor Kurzem durfte eine Zweigapotheke nur eröffnet werden, wenn behördlicherseits wegen einer zu geringen Apothekendichte ein Notstand in der Arzneimittelversorgung festgestellt wurde, etwa im ländlichen Raum. Die erteilte Erlaubnis war auf fünf Jahre befristet. Ein Apotheker durfte in aller Regel nur eine Zweigapotheke betreiben.
Gelockerte Anforderungen
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das am 2. Juli 2026 in Kraft getreten ist, schuf die rechtliche Basis für gelockerte Anforderungen. Die konkreten Erleichterungen baulicher und struktureller Art sind in der begleitenden Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt. Für diese gab die EU-Kommission im August Grünes Licht. Sie tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, geplant im September, in Kraft (Stand: 16.09.26). Künftig fällt der Aspekt „Versorgungsnotstand“ weg. Es reicht bereits aus, wenn es in abgelegenen Orten eine „deutlich eingeschränkte Arzneimittelversorgung“ gibt. Definiert wird „abgelegen“ als ein Ort oder Ortsteil, der mehr als sechs Kilometer entfernt von einer Apotheke liegt. Eine Zweigapotheke kann ebenfalls genehmigt werden, wenn die nächstgelegene Apotheke mit öffentlichen Verkehrsmitteln während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten nur eingeschränkt erreichbar ist.
Ebenfalls neu: Ein Apotheker darf bis zu zwei Zweigapotheken in seinen Filialverbund integrieren. Die Betriebserlaubnis wird für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt und kann danach erneuert werden.
Leitung der Zweigapotheke
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die Leitung von Zweigapotheken (und Filialapotheken) auch durch zwei Apotheker in Teilzeit möglich. Die ständige physische Präsenz eines Apothekers ist nicht mehr zwingend erforderlich. Erfahrene PTA können die Versorgung vor Ort gewährleisten, während die pharmazeutische Beratung und Aufsicht bei Bedarf per Videozuschaltung aus der Hauptapotheke erfolgt.
Ausstattung
Zweigapotheken benötigen kein eigenes Labor zur Prüfung der Ausgangsstoffe und keinen eigenen Rezepturbereich zur Herstellung von Salben und anderen Rezepturen, sofern sichergestellt ist, dass diese Aufgaben in angemessener Zeit in der Haupt- oder Filialapotheke übernommen werden.
Sie können zudem auf Antrag von der flächendeckenden Notdienstpflicht befreit werden, um die personelle Belastung zu senken. Sie können jedoch zu Notdiensten von bis zu zwei Stunden zwischen neun und 22.00 Uhr herangezogen werden, um die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.