Warnung vor Schlankheitsmittel „Trex Tea“

(kib) Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt vor einem gefährlichen Aufguss namens „Trex Tea“: In diesem wiesen die Mitarbeitenden den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Sibutramin nach. Der Appetitzügler wurde vor Jahren wegen möglicher schwerwiegender Nebenwirkungen vom Markt genommen.

29.03.2023

Schlankheitsmittel „Trex Tea“
© Foto: LUA
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Das Produkt hatte ein Rheinland-Pfälzer im Internet bestellt. Der Zoll wurde aufmerksam und hat es an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zur Analyse weitergeleitet.

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Weißes Pulver zum Aufgießen

Bei „Trex Tea“ handelt es sich um ein weißes Pulver, das mit heißem Wasser aufgegossen und getrunken werden soll. Die Packung erweckt auf irreführende Weise den Eindruck, es handele sich um ein rein pflanzliches Mittel. Deklariert sind lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt. Der hochwirksame Arzneistoff wird verschwiegen.

Immerhin rät ein Warnhinweis Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Leber- und Nierenerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung ab – für Fachleute ein Fingerzeig, dass der „Tee“ Sibutramin enthalten könnte.

Todesfälle unter Sibutramin sind bekannt

Sibutramin wurde früher in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber keine Zulassung mehr.

Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt. 

Die angegebene Tagesdosis von zwei Beuteln „Trex Tea“ enthält etwa 23 Milligramm Sibutramin und liegt damit deutlich über der höchsten Dosierung des ehemals verkehrsfähigen Fertigarzneimittels „Reductil“ (10 bzw. 15 mg in der Tagesdosis).

Arzneimittel ist illegal

„Trex Tea“ ist ein illegales Medikament und darf in Deutschland nicht verkauft werden, heißt es in der Meldung des Landesuntersuchungsamtes. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Erst kürzlich wies das Landesuntersuchungsamt Sibutramin in einem anderen, als Schlankmacher beworbenen, Produkt namens „Molecule“ nach. DAS PTA MAGAZIN berichtete.

Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

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