Kritischer Blick auf Cannabislegalisierung
Mit dem Cannabisgesetz wurde Cannabis in Deutschland nicht nur für den Freizeitgebrauch teilweise legalisiert, auch die Verschreibung und Abgabe für die medizinische Anwendung wurde neu geregelt. Seitdem fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern gilt als reguläres verschreibungspflichtiges Arzneimittel.
Kritische Sicht auf Legalisierung
Die Mai-Ausgabe des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) zeigt ein deutliches Stimmungsbild: Knapp zwei Drittel der befragten Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (65 %) bewerten die Cannabislegalisierung negativ. Ein Viertel (26 %) steht ihr neutral gegenüber, und nur neun Prozent äußern sich positiv.
Viele Befragte hegen zudem Zweifel an der rein therapeutischen Nutzung von Medizinalcannabis. So haben 83 Prozent den Verdacht, dass ein Großteil der in Apotheken abgegebenen Cannabisblüten faktisch dem Freizeitkonsum dient.
Fokus auf Cannabisextrakte und -blüten im Fokus
Medizinalcannabis wird laut Angaben der befragten Apothekeninhaberinnen und -inhaber mittlerweile in knapp jeder zweiten Apotheke (46 %) vertrieben. Dennoch geben lediglich zwei Prozent an, dass die Abgabe von Cannabis eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für ihren Betrieb hat. Am häufigsten abgegeben werden:
- Cannabisextrakte (44 %)
- Cannabisblüten (30 %) sowie
- cannabishaltige Rezepturen (17 %)
Fertigarzneimittel wie Sprays und Kapseln machen an den abgegebenen Medizinalcannabis-Produkten nur einen geringen Anteil von neun Prozent aus.
Bei den Verordnungen für „Cannabis auf Rezept“ liegen Kassenrezepte (54 %) und Privat- beziehungsweise Selbstzahlerrezepte (46 %) weitgehend gleichauf. Allerdings verzeichneten 37 Prozent der Befragten in den letzten zwölf Monaten einen Anstieg bei den Privat- und Selbstzahlerrezepten. Die Anzahl entsprechender Kassenrezepte stieg hingegen nur in knapp jeder vierten Apotheke (23 %).
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Kritik am Online-Vertrieb von Cannabis
Knapp zwei Drittel der Apothekerschaft (66 %) sind der Ansicht, dass Vor-Ort-Apotheken eine zentrale Rolle bei der Aufklärung der Bevölkerung über den sicheren Umgang mit Cannabis einnehmen sollten.
Zudem begrüßen fast neun von zehn Befragten (86 %) den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dieser sieht vor, dass medizinisches Cannabis künftig nicht mehr über Online-Plattformen vertrieben werden darf, sondern ausschließlich vor Ort in der stationären Apotheke erhältlich sein soll.
Entsprechend befürworten knapp drei Viertel (74 %) strengere Regeln für die Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken. Lediglich ein Drittel der Befragten (33 %) hält den aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Rahmen für ausreichend – zwei Drittel (67 %) teilen diese Meinung nicht und fordern Nachbesserungen.
Quelle: IFH Köln