Point-of-Care-Test: Schnelle Ersteinschätzung

Apotheken sollen nach dem Willen der Bundesregierung stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden werden. Dazu zählt auch, dass vor Ort patientennahe Schnelltests angeboten und beworben werden dürfen.

von Kirsten Bechtold
28.08.2026

Schnelltest
© Foto: dtatiana, stock.adobe.com
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  • Das ApoVWG erlaubt Apotheken künftig, mehr patientennahe Schnelltests anzubieten und zu bewerben.
  • Geschultes Personal führt die Tests auf beispielsweise Influenza-, Noro- oder Hepatitis C-Viren durch.
  • Kunden zahlen selbst für die präventiven Screenings, die keine ärztliche Diagnose ersetzen.
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