Point-of-Care-Test: Schnelle Ersteinschätzung

Apotheken sollen nach dem Willen der Bundesregierung stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden werden. Dazu zählt auch, dass vor Ort patientennahe Schnelltests angeboten und beworben werden dürfen.

von Kirsten Bechtold
28.08.2026

Schnelltest
© Foto: dtatiana, stock.adobe.com
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  • Das ApoVWG erlaubt Apotheken künftig, mehr patientennahe Schnelltests anzubieten und zu bewerben.
  • Geschultes Personal führt die Tests auf beispielsweise Influenza-, Noro- oder Hepatitis C-Viren durch.
  • Kunden zahlen selbst für die präventiven Screenings, die keine ärztliche Diagnose ersetzen.

Point-of-Care-Tests (PoC-Tests) in Apotheken können dazu beitragen, behandlungsbedürftige Infektionen frühzeitig zu erkennen. Sie ermöglichen direkt vor Ort eine schnelle erste Einschätzung. Ein Beispiel ist der aus der Coronazeit bekannte Schnelltest auf SARS-CoV-2, der damals deutschlandweit eingeführt wurde und mittlerweile durch eine Anpassung im Infektionsschutzgesetz dauerhaft in Apotheken durchgeführt werden darf. Mit Inkrafttreten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) kommen weitere In-vitro-Diagnostika hinzu, die vom Arztvorbehalt ausgenommen sind. Das heißt, Apotheken dürfen weitere PoC-Tests anbieten.

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Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot: Der Apothekenleiter entscheidet anhand der personellen und räumlichen Ressourcen. Künftig gelten PoC-Tests als apothekenübliche Leistung und werden in die Apothekenbetriebsordnung aufgenommen. Kunden müssen die Kosten dafür selbst tragen. Eine Änderung im Heilmittelwerbegesetz ermöglicht es, für das Testungsangebot auch außerhalb von Fachkreisen zu werben.

Wer darf testen?

Die Schnelltests dürfen von einem geschulten Apotheker oder von dem in der Apotheke tätigen geschulten pharmazeutischen Personal sowie von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

Wichtig-- Point-of-Care-Tests sind nicht zu verwechseln mit Selbsttests wie beispielsweise einem Schwangerschaftstest oder dem seit 2018 abgebbaren HIV-Schnelltest zur Eigenanwendung zu Hause.

Mögliche Tests

Die erweiterte berufsgruppenspezifische Ausnahme für patientennahe Schnelltests bezieht sich explizit auf nicht hochpathogene Krankheitserreger (Adeno-, Influenza-, Noro-, Rota- sowie Respiratorische Synzytial-Viren). Die Testung sei gängig und niedrigschwellig auch in Apotheken durchführbar, heißt es dazu im ApoVWG.

Zudem können solche In-vitro-Diagnostika eingesetzt werden, die Schnelltests auf HIV, das Hepatitis-C-Virus, SARS-CoV-2 und Treponema pallidum (Syphillis) ermöglichen.

Bei einem positiven Testergebnis greifen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Weist das Apothekenpersonal beispielsweise Influenza-, RSV-, Noro- oder Rota-Viren per PoC-Test nach, muss dieser Befund namentlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Anders verhält es sich bei HIV, Hepatitis C und Syphilis: Ein positiver Schnelltest in der Apotheke gilt hier lediglich als Verdachtsbefund. Zur endgültigen Diagnose ist ein ärztlicher Bestätigungstest im Labor erforderlich. Fällt auch dieser positiv aus, ist das ausführende Labor verpflichtet, den Befund nicht namentlich an das Robert Koch-Institut zu melden.

Wichtig-- Das Apothekenpersonal darf anhand der Ergebnisse der PoC-Tests keine ärztliche Diagnose stellen.

Wie wird getestet?

Bei Atemwegsinfektionen erfolgt die Probengewinnung per Rachen- oder Nasenabstrich; Tests auf HIV oder Hepatitis C bedürfen eines Tropfen Kapillarblutes aus der Fingerbeere. Für den Nachweis von Noro- oder Rota-Viren ist eine Stuhlprobe erforderlich (muss von zu Hause mitgebracht werden). Anschließend wird das Probenmaterial mit einer speziellen Trägerflüssigkeit vermischt (Reagenz) und auf einen Teststreifen oder eine Testkassette gegeben.

Die meisten PoC-Tests beruhen auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion (Immun-assay). Was genau nachgewiesen wird, hängt jedoch vom Erreger ab: Bei akuten Atemwegsinfekten wie SARS-CoV-2, RSV oder Influenza sucht der Test nach spezifischen Eiweißstrukturen des Virus selbst (Antigene). Tests auf Hepatitis C oder Syphilis weisen hingegen Antikörper nach, die das Immunsystem als Reaktion auf die Infektion gebildet hat (HIV-Tests nutzen oft eine Kombination aus beidem). Das Ergebnis lässt sich meist anhand einer Farbreaktion auf der Testkassette ablesen.

Diese Art der Testung ist kostengünstig und schnell: Meist liegt das Ergebnis innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Allerdings hängt die Zuverlässigkeit vom Testprinzip ab. Bei Antigentests (z. B. SARS-CoV-2, Influenza) kann die Virenlast zu Beginn oder am Ende der Infektion unter der Nachweisgrenze liegen. Bei Antikörpertests (z. B. Hepatitis C, Syphilis) lassen sich in den ersten Wochen einer Infektion oft noch keine Antikörper nachweisen (falsch negatives Ergebnis).

PoC-Tests, die auf der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik (NAT) basieren, dauern je nach Gerät und Methode etwas länger und sind teurer. Bei diesem molekularbiologischen Verfahren wird das in Form von Nukleinsäuren vorliegende virale Erbgut zunächst vervielfältigt und dann detektiert. Die Genauigkeit, mit der PoC-NAT-Tests Viren nachweisen, ist mit der klassischer PCR-Tests aus dem Labor vergleichbar.

Wichtig-- Für alle PoC-Tests gilt, dass der Nachweis eine Momentaufnahme ist. Für die höchstmögliche Aussagekraft muss die Probe zudem korrekt entnommen werden.

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