Gehalt und Regelung der Arbeitsbedingungen: So viel verdienen PTA

Für Apotheken werden die Verträge zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker beziehungsweise der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein oder der Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbands abgeschlossen.
Das Arbeitsentgelt für Beschäftigte in der Apotheke regelt der Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen). Für die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen gibt es separate Gehaltstarifverträge.
Der Bundesrahmentarifvertrag, der Rahmentarifvertrag Nordrhein und der Rahmentarifvertrag Sachsen regeln die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke. Sie enthalten zum Beispiel Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit etc.
Für Sachsen gibt es in Ergänzung zudem einen Tarifvertrag, der sich auf die Fort- und Weiterbildung bezieht. Darüber hinaus einen weiteren, der sich der leistungsorientierten Bezahlung widmet. Beide sind im Dokument "Rahmentarifvertrag Sachsen" zu finden.
Ein konkreter Anspruch lässt sich allerdings nur bei beiderseitiger Tarifbindung ableiten. Der Apothekenmitarbeiter muss also Mitglied der Adexa sein, der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker beziehungsweise der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein oder Sachsen.