Das erwartet Sie im Praktikum

Wer PTA werden möchte, muss zweieinhalb Jahre Ausbildungszeit einplanen: zwei Jahre Berufsfachschule und sechs Monate Praktikum in der Apotheke beziehungsweise drei Monate in der öffentlichen Apotheke und drei Monate in einer Krankenhausapotheke. Was erwartet Sie im Praktikum?

von Kirsten Bechtold
06.02.2023

PTA und Praktikant in der Apotheke
© Foto: Deklofenak / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Erste Praxiserfahrung sammeln angehende PTA bereits im Rahmen eines 160-stündigen Praktikums in der Apotheke während ihrer Zeit an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule. Die Ausbildung hier endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.

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Ist diese bestanden, lernen die Schülerinnen und Schüler die Apothekenpraxis richtig kennen und zwar im Rahmen eines sechsmonatigen Praktikums. Hierbei geht es darum, das theoretische Wissen anzuwenden und den Alltag in einer Apotheke kennenzulernen. Grundlage für das Praktikum ist das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz).

Das Praktikum kann komplett in der öffentlichen Apotheke absolviert werden oder alternativ jeweils drei Monate in einer öffentlichen und drei Monate in einer Krankenhausapotheke - jedoch nicht in Filialapotheken. Am Ende des Praktikums steht eine abschließende Prüfung.

Praktische Ausbildung

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Richtlinie zur Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung erarbeitet. Diese enthält einen Musterausbildungsplan und konkretisiert die Inhalte der praktischen Ausbildung. Verpflichtend greift die Richtlinie erst ab 2025, wenn die ersten PTA, die nach dem neuen Gesetz ins Praktikum starten. Dennoch empfiehlt die Mitgliederversammlung der BAK, sie bereits jetzt im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Apotheke für die PTA-Auszubildenden zu nutzen.

Ebenfalls verpflichtend ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag, der unter anderem den vereinbarten Ausbildungsplan, die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung enthält. Der Vertrag muss der PTA-Schule vorgelegt werden.

Während der praktischen Ausbildung in der Apotheke geht es darum, in den folgenden Lerngebieten Kompetenzen zu erwerben:

  • Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen
    Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren
  • Fertigarzneimittel und ihre Anwendungsgebiete sowie ihre ordnungsgemäße Lagerung
  • Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
  • Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit,
  • Notfallarzneimittel nach § 15 der Apothekenbetriebsordnung
  • Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
  • Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
  • Ausführung ärztlicher Verschreibungen
  • Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich digitaler Arzneimittelinformationssysteme,
  • Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
  • Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
  • Nutzung digitaler Technologien und Anwendungen der Apotheke
  • Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung
  • apothekenübliche Waren und Dienstleistungen nach § 1a Absatz 10 und 11 der Apothekenbetriebsordnung,
  • umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Qualitätsmanagement

Als Teil der praktischen Ausbildung muss die ausbildende Apotheke den angehenden PTA die Ausbildungsinhalte individuell praxisnah vermitteln. Diese Praxisanleitung soll mindestens zehn Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung umfassen, sieht das neue Gesetz vor. Durchschnittlich bedeutet das vier Stunden pro Woche, in der angehende PTA praktisch ausgebildet werden müssen. Das heißt, der Ausbildende muss erklären und vormachen, der Auszubildende soll dann unter Aufsicht nachmachen und anschließend selbstständig üben. So soll ein „reines Mitlaufen“ verhindert werden.

Tagebuch

Während der praktischen Ausbildung müssen PTA darüber hinaus in einem Tagebuch die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anfertigen. Es ist als Ausbildungsnachweis eine Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung.

 

Praktikumsende

Über die regelmäßige Teilnahme an der praktischen Ausbildung in der Apotheke erhalten PTA-Anwärter eine entsprechende Bescheinigung.

Der zweite Prüfungsabschnitt erstreckt sich dann auf die Prüfung des Fachs „Apothekenpraxis“. Diese findet mündlich und unter anderem auf Basis des Tagebuchs statt. Der zweite Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn die Prüfung mindestens mit "ausreichend" benotet wird.

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