Das erwartet Sie im PTA-Praktikum
Erste Praxiserfahrung bereits in der Schule
Bereits während der schulischen Ausbildung sammeln angehende PTA erste Praxiserfahrungen. Ein 160-stündiges Apothekenpraktikum ist hier integriert. Die Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.
ABC für PTA im Praktikum
Um den vielseitigen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden, lernen PTA im Praktikum unter anderem folgende Bereiche kennen:
A wie Apothekenlabor
H wie Handverkauf
K wie Kosmetik
P wie Prüfungsvorbereitung
R wie Rezeptur
T wie Tagebuch
W wie Warenwirtschaft
Das sechsmonatige Praktikum nach dem PTA-Reformgesetz
Nach bestandener schulischer Ausbildung lernen die Schülerinnen und Schüler die Apothekenpraxis im Rahmen eines sechsmonatigen Praktikums richtig kennen. Hierbei geht es darum, das theoretische Wissen anzuwenden und den Alltag in einer Apotheke zu erleben.
Grundlage für dieses Praktikum ist das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene PTA-Reformgesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten).
Praktikumsorte: Öffentliche Apotheke oder Krankenhausapotheke
Das sechsmonatige PTA-Praktikum kann komplett in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Alternativ ist eine Aufteilung von jeweils drei Monaten in einer öffentlichen Apotheke und drei Monaten in einer Krankenhausapotheke möglich. Wichtig ist, dass eine Ableistung in Filialapotheken nicht vorgesehen ist. Am Ende des Praktikums steht eine abschließende mündliche Prüfung.
BAK-Richtlinie für die praktische Ausbildung
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Richtlinie zur Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung erarbeitet. Diese enthält einen Musterausbildungsplan und konkretisiert die Inhalte der praktischen Ausbildung. Die Richtlinie greift verpflichtend seit 2025, als die ersten PTA nach dem neuen Gesetz ins Praktikum gestartet sind.
Der Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten im PTA-Praktikum
Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag ist verpflichtend. Er muss der PTA-Schule vorgelegt werden und enthält unter anderem:
- Den vereinbarten Ausbildungsplan
- Die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
- Die Höhe der Ausbildungsvergütung
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Umfassende Lerngebiete in der praktischen Ausbildung
Während der praktischen Ausbildung in der Apotheke sollen PTA in den folgenden Lerngebieten Kompetenzen erwerben:
- Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren
- Fertigarzneimittel und ihre Anwendungsgebiete sowie ihre ordnungsgemäße Lagerung
- Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
- Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
- Notfallarzneimittel nach § 15 der Apothekenbetriebsordnung
- Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
- Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
- Ausführung ärztlicher Verschreibungen
- Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich digitaler Arzneimittelinformationssysteme
- Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
- Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
- Nutzung digitaler Technologien und Anwendungen der Apotheke
- Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung
- Apothekenübliche Waren und Dienstleistungen nach § 1a Absatz 10 und 11 der Apothekenbetriebsordnung
- Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
- Qualitätsmanagement
Intensive Praxisanleitung: Mehr als nur "Mitlaufen"
Die ausbildende Apotheke muss den angehenden PTA die Ausbildungsinhalte individuell und praxisnah vermitteln. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Praxisanleitung mindestens zehn Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung umfassen soll. Durchschnittlich sind das vier Stunden pro Woche, in denen die angehenden PTA aktiv angeleitet werden müssen. Das bedeutet: Der Ausbildende erklärt und führt vor, der Auszubildende wiederholt unter Aufsicht und übt anschließend selbstständig. So soll ein "reines Mitlaufen" verhindert werden.
Was braucht es für den Start ins PTA-Praktikum?
Das Praktikumstagebuch: Wichtiger Ausbildungsnachweis
Während der praktischen Ausbildung müssen PTA in einem Tagebuch die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anfertigen. Dieses Tagebuch dient als Ausbildungsnachweis und ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung.
Abschluss des Praktikums: Bescheinigung und mündliche Prüfung
Über die regelmäßige Teilnahme an der praktischen Ausbildung in der Apotheke erhalten PTA-Anwärterinnen und -Anwärter eine entsprechende Bescheinigung. Der zweite Prüfungsabschnitt erstreckt sich dann auf die Prüfung des Fachs „Apothekenpraxis“. Diese findet mündlich und unter anderem auf Basis des Tagebuchs statt. Der zweite Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn die Prüfung mindestens mit "ausreichend" benotet wird.